Kosten

Kosten und Abrechnung

In meiner Privatpraxis erfolgt die Abrechnung der Therapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Kosten richten sich nach dem individuellen Leistungsaufwand und werden direkt mit Ihnen abgerechnet.

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der Verband der privaten Krankenversicherung auf neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt.
Die Kosten für eine 50-minütige Therapiesitzung liegen bei einem 2,3-fachen Satz zwischen 134,06 Euro und 167,58 Euro (GOP-Ziffer 812a; 870; 801a) – je nach Therapierahmen (Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie) bzw. Stundenform (psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie).
Einmalig anfallende Kosten für zusätzliche Leistungen wie beispielsweise Testauswertungen, biographische Anamneseerhebung oder Therapieanträge können im Verlauf anfallen.

Private Krankenversicherungen

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherer die Kosten für eine Psychotherapie, wobei es je nach Tarif zu unterschiedlichen Erstattungsbedingungen kommen kann. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen und welche Unterlagen für die Kostenübernahme erforderlich sind. Ich unterstütze Sie gerne bei den weiteren Schritten

Weitere Kostenträger

In einigen Fällen können auch andere Kostenträger wie die Heilfürsorge der Polizei, Beihilfestellen oder die Bundeswehr die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. In diesen Fällen klären wir gerne gemeinsam, wie die genaue Abwicklung mit dem jeweiligen Kostenträger erfolgen kann. Bitte bringen Sie dazu alle relevanten Unterlagen zur ersten Sitzung mit.

Beratung

Beratung ist keine Heilbehandlung im klassischen Sinne und stellt daher eine Selbstzahlerleistung dar. Sie richtet sich an Menschen, die Unterstützung bei belastenden Lebensphasen oder schwierigen Entscheidungen suchen, ohne dass eine psychische Erkrankung vorliegt

Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie die Therapie direkt in Anspruch nehmen, ohne über eine Versicherung abgerechnet zu werden. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Diese Möglichkeit bietet Ihnen den Vorteil, eine Therapie schnell und ohne bürokratische Hürden zu beginnen.